
Eine schier endlose Geschichte: Schon zum dritten Mal musste sich der Richter im Amtsgericht Kamen mit demselben Fall versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung in Bergkamen beschäftigen. Im Februar nahm die Verhandlungsserie ihren Anfang.
Damals gab der Angeklagte zu, sich am 23. April vergangenen Jahres in einen Streit zwischen seiner Ehefrau und einer Nachbarin eingemischt zu haben. Zuerst flog die Beleidigung: „Verpiss dich du alte Hure“ in Richtung der Nachbarin, dann ein Teeglas in Richtung des Sohnes der Frau. Das Geschoss traf den Sohn aber nicht, blieb kurz vor dem Mann in einem Busch hängen.
3000 Euro Buße nicht überwiesen
Der Angeklagte begründete sein Verhalten damals damit, dass er wütend gewesen sei und wenig geschlafen habe. Der Richter stellte das Verfahren gegen den selbstständigen Gastronomen, der zu diesem Zeitpunkt 4000 Euro Nettoeinkommen angab, gegen eine Zahlung von 3000 Euro ein. Doch der Bergkamener zahlte nicht einen Cent. Also gab es Ende Mai einen erneuten Termin vor Gericht. Zu diesem erschien der 30-Jährige jedoch nicht. Ergebnis: Ein Strafbefehl über 5000 Euro.
Doch damit war der Fall immer noch nicht erledigt. Der Angeklagte legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Folge: Gerichtstermin Nummer drei. Zu dem kam der Bergkamener auch pünktlich. Er gab an, die Auflage der ersten Einstellung nicht habe zahlen können, da sein Geschäft durch Corona eingebrochen sei. Deshalb auch der Einspruch gegen den Strafbefehl.
Corona verringert das Einkommen
Warum er sich nicht beim Gericht gemeldet habe, um die Situation zu erklären, wollte der Vorsitzende wissen. „Ich war überfordert“, gab der Angeklagte zu. Sein derzeitiges Einkommen gab der Mann mit etwa 1500 bis 2000 Euro an. Davon müsse er eine fünfköpfige Familie ernähren. Der 30-Jährige bat um eine letzte Chance, das Verfahren durch Einstellung zu beenden.
Sowohl der Angeklagte, als auch die als Zeugen geladenen Geschädigten bestätigten, dass sich das schon lange angespannte Verhältnis zwischen den Beteiligten mittlerweile beruhigt habe. Zudem hat der Angeklagte 600 Euro Schmerzensgeld wegen der Beleidigung an die Frau gezahlt.
In Anbetracht dessen, und angepasst an die derzeitige finanzielle Lage des Angeklagten, stellte der Richter das Verfahren noch einmal ein. Der 30-Jährige muss 750 Euro an die Deutsche Wildtierstiftung überweisen. „Bitte tun Sie mir den Gefallen und machen das auch“, mahnte der Vorsitzende.