Streuen bei Glatteis Diese Regeln gelten in Kamen und Bergkamen

Ein Stadtmitarbeiter streut abstumpfendes Mittel auf mit Schnee bedecktem Bürgersteig.
Der Streudienst der Stadt ist bei Schneefall in Schwerte unterwegs. Trotzdem müssen Eigentümern ihren Pflichten nachkommen. © picture alliance/dpa
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Bei Glatteiswarnung stehen die zuständigen Kräfte „Gewehr bei Fuß“, sagt Stephan Polplatz vom Bergkamener Baubetriebshof. Auch am Freitag waren die Streufahrzeuge in den frühen Morgenstunden unterwegs.

Um die Gehwege in Bergkamen und Kamen allerdings müssen sich bei Schnee und Eis die Eigentümer der anliegenden Grundstücke kümmern (oder deren Mieter). Die Verwendung von Salz und auftauenden Stoffen ist Privatleuten verboten. Geregelt ist das in der Satzung über die Straßenreinigung der Städte.

Ausnahmen gibt es dennoch. Vereinfacht gesagt ist das Streuen von Salz dann erlaubt, wenn nichts anderes mehr wirkt oder die vereisten Flächen derart gefährlich sind, dass andere Stoffe nicht zu verantworten sind. Gemeint sind Treppen oder Wege mit starkem Gefälle. Für Rasenflächen gilt das übrigens nicht.

Als alternative Stoffe werden Sand, Asche und Split empfohlen.

An Werktagen muss zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends gefallener Schnee nach Ende des Schneefalls und entstandene Glätte auf Gehwegen unverzüglich beseitigt werden. Nach 20 Uhr muss sich der Grundstückseigentümer werktags bis 7 Uhr morgens und sonn- und feiertags bis 9 Uhr kümmern. Wer das ignoriert oder unnötig Salz streut, muss mit Sanktionen rechnen.

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