Blindgänger-Entschärfung Bombe im Garten: Die Schäden muss der Hauseigentümer zahlen

Die Kampfmittelräumer haben Schäden im Garten eines Hauses an der Nordfeldstraße/Bambergstraße hinterlassen. Für die Reparatur ist Hauseigentümer Uwe Pamp zuständig. © Märk. Tiefb./Brüne/Montage Klose
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„Dann lag die Bombe doch im Garten“

Die Bombe lag unter dem Swimmingpool

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