Startseite Bergkamen Bombe im Garten: Die Schäden muss der Hauseigentümer zahlen Blindgänger-Entschärfung Bombe im Garten: Die Schäden muss der Hauseigentümer zahlen Johannes Brüne Redakteur 15.04.2022 16:25 Uhr Die Kampfmittelräumer haben Schäden im Garten eines Hauses an der Nordfeldstraße/Bambergstraße hinterlassen. Für die Reparatur ist Hauseigentümer Uwe Pamp zuständig. © Märk. Tiefb./Brüne/Montage Klose Die Bombe, die am Dienstag in Bergkamen entschärft wurde, lag in einem privaten Garten. Der sieht nun ziemlich wüst aus. Die Kosten für die Reparatur muss der Eigentümer tragen. 2 Min Lesezeit „Dann lag die Bombe doch im Garten“ Die Bombe lag unter dem Swimmingpool