
Jede Bürgerin und jeder Bürger bekommt bei künftigen Bürgerentscheiden zusätzlich zur Wahlbenachrichtigung auch gleich die passenden Unterlagen zur Briefwahl mitgeschickt. Klingt praktisch, oder? Genau diesen Modus des Briefwahlverfahrens strebt die Bürgerinitiative Industriegebiet Nordlippestraße (BIN) in Werne an.
„Gegenüber den Fraktionen und auch der Stadtverwaltung haben wir mehrere Städte wie Soest und Porta Westfalica als Beispiele benannt, die das einstufige Briefwahlverfahren in ihrer Satzung haben und sie bereits erfolgreich durchgeführt haben. Weiterhin konnten wir detaillierte Zahlen nennen, die belegen, dass ein einstufiges Verfahren sogar günstiger als ein zweistufiges Briefwahlverfahren sein kann“, erklärt die Initiative in einer Pressemitteilung.
Sitzung am Mittwoch
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses soll nun am Mittwoch (12. Juni, 17.30, großer Sitzungsraum im Erdgeschoss des Stadthauses) über Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in Werne diskutiert werden. Aktuell wird in der Lippestadt bei Bürgerentscheiden das zweistufige Urnen– und Briefwahlverfahren angewandt. Das bedeutet: Wer per Brief abstimmen möchte, muss vorher seine Wahlunterlagen beantragen.

Vor der Sitzung am Mittwoch hat die Verwaltung nun vier Beschlussvorschläge erarbeitet:
- a) Es soll bei einem zweistufigen Urnen– und Briefwahlverfahren bleiben.
Bürgerentscheide, die nicht gemeinsam mit allgemeinen Wahlen durchgeführt werden, sollen
- b) im reinen zweistufigen Briefwahlverfahren durchgeführt werden.
- c) im reinen einstufigen Briefwahlverfahren durchgeführt werden.
- d) im einstufigen Briefwahlverfahren durchgeführt werden. Gleichzeitig sollen zusätzlich im Stadtgebiet ___ Wahllokale für den Abstimmungstag eingerichtet werden, um eine Urnenstimmabgabe zu ermöglichen. (Hier wird eine Verringerung der Wahllokale angestrebt, eine genaue Zahl steht aber noch nicht fest, Anm. d. Red.).
„Schwächung der direkten Demokratie“
Die Stadtverwaltung favorisiert aktuell die Variante „reines zweistufiges Briefwahlverfahren“, was nach eigenen Angaben eine „Vereinfachung“ darstellt. Damit würden keine Wahllokale mehr aufgestellt und Briefwahlunterlagen müssten von den Bürgerinnen und Bürgern beantragt werden.
„Dies würde im Sinne der Demokratie einen klaren Rückschritt bedeuten. Wir sind sehr irritiert, dass ein Wahlverfahren, welches eine massive Schwächung der direkten Demokratie mit sich bringt, von der Verwaltung überhaupt als mögliche Version vorgeschlagen und sogar favorisiert wird. Am unverständlichsten ist die Begründung ‚Vereinfachung in der Orga‘, wie sie in der Präsentation seitens Verwaltung genannt wird. Hier stellt sich die Frage, ob Organisation wirklich wichtiger ist als die Stärkung der Demokratie“, teilt die BIN mit.