Vergewaltigung in Werne? Belastungszeugin kann erst später aussagen

Gerichtsreporter
Der Angeklagte wird noch länger auf das Urteil warten müssen.
Der Angeklagte wird noch länger auf das Urteil warten müssen. © Martin von Braunschweig
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Der Prozess gegen einen 41-jährigen Mann, der vor sechs Jahren in Werne seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll, ist am zweiten Verhandlungstag auf der Stelle getreten. Die Hauptbelastungszeugin konnte nicht wie geplant vernommen werden.

Die Wernerin hat bei der Polizei ausgesagt, ihr Ex-Freund habe sie im Dezember 2016 mit einem Trick in seine Wohnung gelockt. Anschließend soll er sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben.

Aussage bei Polizei

Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er wittert eine gemeine Intrige seiner Ex-Partnerin. Weil er sie während ihrer Schwangerschaft mit ihrer besten Freundin betrogen habe, habe diese sich von ihm getrennt und angekündigt: „Ich mache dich fertig.“ Auf die Aussage der Frau wird es im Prozess natürlich wesentlich ankommen. Diese sollte am zweiten Verhandlungstag erfolgen – aus Sicherheitsgründen per Videovernehmung.

Mann wittert Intrige

Weil jedoch die Technik streikte, sah sich das Dortmunder Landgericht nicht dazu in der Lage, die Befragung durchzuführen. Der Anwalt der Frau hatte bereits zu Beginn der Verhandlung angekündigt: „Meiner Mandantin hat große Angst vor dem Angeklagten.“ Sie könne die Vorstellung nicht ertragen, mit ihm in einem Raum zu sein.