Traum vom Eigenheim: Fördermöglichkeiten in Werne für junge Familien
Zur Traumvorstellung vieler Familien gehört wohl auch ein Eigenheim. Dabei ist Wohnraum und auch Bauland knapp – nicht nur in Werne. Städtische Bauflächen gibt es in der Lippestadt nicht zu kaufen. Wer ein Baugrundstück kaufen will, muss das bei einem privaten Verkäufer tun.
Wer ein Haus oder eine Wohnung bauen bzw. kaufen will, braucht aber nicht nur ein Grundstück, sondern auch eine Menge Geld. Die Stadt Werne selbst bietet das Förderprogramm „Jung kauft alt“ an. Der Erwerb von Altbauten wird mit bis zu 5000 Euro bezuschusst. Weitere Förderungsmöglichkeiten gibt es auf Landes- und Bundesebene.
Pro Jahr stehen der Stadt Werne für das Programm 50.000 Euro zur Verfügung – auch 2021. „2019 und 2020 wurden die Fördermittel komplett ausgeschöpft. Das Programm wird von den Wernern gut angenommen. Hauseigentum zu fördern ist unser Ziel, denn es gehört auch zur Daseinsvorsorge“, sagt Gabriele Stolbrink, Abteilungsleiterin in der Stadtplanung Werne.
„Jung kauft alt“ – Zuschuss für Altbauten
Ansprechpartner bei der Stadt Werne für das Programm ist das Dezernat Stadtentwicklung/Stadtplanung. Gefördert werden Erwerb und Sanierung eines Altbaus und die Erstellung eines Gutachtens über Wert und Sanierungsaufwand eines Altbaus.
Das sind die Fördervoraussetzungen:
- Der (Alt-)Eigentümer ist verkaufsbereit.
- Das Gebäude ist bis zum Jahr 1978 errichtet worden.
- Das anrechenbare Jahresgesamteinkommen des
Haushalts liegt unterhalb von 85.000 €. - Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses wird
vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt.
Gefördert wird der Erwerb eines Altbau mit einem 3000-Euro-Grundbetrag sowie jeweils 1000 weiteren Euro für die ersten beiden Kinder bis zum 18. Lebensjahr, insgesamt maximal also 5000 Euro.
Die Förderung für das Altbaugutachten liegt bei 500 Euro plus jeweils 250 Euro für die ersten beiden Kinder bis zum 18. Lebensjahr, insgesamt maximal also 1000 Euro.
www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/dezernate/dezernat4/IV.1-stadtentwicklung-stadtplanung.php
Darlehen bei der landeseigenen Förderbank
Zwei Darlehensprogramme bietet die Förderbank NRW an. Das Programm „Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum“ soll Familien mit niedrigen bis mittlerem Einkommen unterstützen, aber auch Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Voraussetzungen sind:
- Der Antragsteller wird selbst in der Immobilie leben.
- Einkommen darf gestaffelte Grenze nicht übertreffen (Beispiel: Vierköpfige Familie mit zwei Kindern und Eltern unter 40 Jahren: 60.743 Euro Jahreseinkommen).
- Mindestens ein Kind oder schwerbehinderte Person.
Die Darlehenshöhe hängt ab von der Gemeinde, in der die mögliche Immobilie liegt. Es gibt vier Stufen, Werne hat die Stufe 3. Die Grundpauschale für diese Stufe liegt bei 100.300 Euro, weitere 17.000 Euro kommen pro Kind oben drauf. Ansprechpartner für dieses Darlehen ist die Bewilligungsbehörde des Kreises Unna (Tel. 02303/272160).
Förderung mit höherer Einkommensgrenze
Das zweite Darlehensprogramm „NRW.BANK.Wohneigentum“ ist gedacht für Personen mit einem höheren Einkommen und bietet lange, zinsgeförderte Darlehen. Voraussetzungen sind:
- Der Antragsteller wird selbst in der Immobilie leben.
- Einpersonenhaushalt mit einem jährlich zu versteuernden
Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro. - Mehrpersonenhaushalt (Ehe-/Lebenspartner, Partner aus
eheähnlicher Gemeinschaft oder sonstiger Bedarfsgemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 je weiterem Kinder unter 18 Jahren.
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten für den Eigentumsbau bzw. Erwerb. Einen Höchstbetrag gibt es nicht. Beantragt wird das „NRW.BANK.Wohneigentum“-Programm über die Hausbank des Antragstellers.
Die NRW.BANK hat auf ihrer Website ein Tool eingerichtet, mit dem Sie überprüfen können, welches Programm am besten zu Ihnen passt.
www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/eigentumsfoerderung.html#foerderung
www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/eigentumsfoerderung.html#foerderung
Online-Tool für das passende KfW-Programm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat eine Vielzahl an Programmen für die Förderung von Wohneigentum. Bezuschusst wird auch das energieeffiziente Bauen und Sanieren. Mit einem Online-Tool können Sie herausfinden, welches Programm für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.
Das wichtigste Programm ist wohl die KfW-Wohneigentumsförderung. Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims gibt es einen Förderkredit bis zu 100.000 Euro. Voraussetzung ist lediglich, dass der Antragsteller selbst in der Immobilie wohnen wird. Beantragt wird der Förderkredit durch Ihren Finanzierungspartner – das kann die eigene Hausbank sein. Weitere Voraussetzungen, wie eine Einkommensobergrenze, gibt es nicht.
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Produktfinder/
Das Baukindergeld gibt es erst nach dem Einzug
Wer ein Haus baut bzw. kauft und dort selbst einzieht, kann Baukindergeld beantragen. Das gilt für Familien und Alleinerziehende und auch für Eigentumswohnungen. Pro Kind gibt es 12.000 Euro Zuschuss, ausgezahlt über 10 Jahre. Die Auszahlung ist an gewisse Einkommensgrenzen gekoppelt: 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei zwei Kindern und 120.000 Euro bei drei Kindern.
Das Besondere an diesem Zuschuss: Er kann erst nach dem Einzug in die neue Immobilie beantragt werden. Der Antrag erfolgt online im KfW-Zuschussportal.
Wer Baukindergeld beantragen will, sollte sich aber beeilen. Die Erteilung der Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Abschluss des Kaufvertrages darf nicht später datiert sein als der 31. März 2021. Der Antrag an sich kann jedoch bis zum 31. März 2023 gestellt werden. Ob das Programm verlängert wird, ist noch nicht klar.