Betreuungskosten für die Kinder sind steuerlich absetzbar. Ebenso wie die Fahrtkosten, die Großeltern für das Aufpassen auf den Nachwuchs aufwenden, erklärt unser Familien-Steuerexperte.
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Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar
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Fahrtkosten für Großeltern können erstattet werden