Stadt Werne versendet Steuerbescheide Fragen zur Grundsteuer gehen ans Finanzamt

Ein Stift liegt auf einem Steuerbescheid.
Die Stadt Werne versendet bald die Steuerbescheide für dieses Jahr (Symbolbild). © picture alliance/dpa/dpa-tmn
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Die Stadt Werne bereitet aktuell den Versand der Abgaben-Jahresbescheide vor. Die sollen nicht nur über die Gebührensätze informieren, die im Dezember beschlossen wurden, sondern auch über die neuen Grundsteuerhebesätze, die seit diesem Jahr gelten. Der Versand soll voraussichtlich ab dem 31. Januar erfolgen.

Wegen der Grundsteuerreform wurden die Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Der Stadtrat hatte sich dafür entschieden, neutrale – und damit einheitliche – Hebesätze einzuführen. Die Grundsteuer A wird demnächst auf 441 Prozent festgesetzt, die viel umstrittene Grundsteuer B, die auch Wohngrundstücke betrifft, auf 884 Prozent. Das hat zur Folge, dass einige Eigentümer teilweise deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen, um die Grundsteuer zu erbringen.

Finanzamt ist Ansprechpartner

Die Stadt bittet darum, dass Betroffene zunächst prüfen sollen, wodurch die bei ihnen eingetretene Veränderung begründet ist, ehe sie sich mit Rückfragen melden. Wenn sich die Basis der Berechnung – also der maßgebliche Grundsteuerwert oder der Grundsteuermessbetrag – geändert hat, dann ist das Finanzamt Lüdinghausen der einzige richtige Ansprechpartner. Die Stadt Werne sei ebenfalls an Bescheide dieses Finanzamts gebunden und könne keine weiteren Auskünfte geben.

Wer Fragen hat oder zum Beispiel Einspruch erheben will, kann sich bei der Grundsteuer-Hotline des Finanzamts Lüdinghausen unter der Nummer 02591/ 930-1959 melden oder die Homepage der Finanzverwaltung NRW nutzen.

Ein Mann telefoniert, während er einen Brief in der Hand hält.
Wer Fragen zum Steuerbescheid hat, muss sich in der Regel an das Finanzamt Lüdinghausen wenden (Symbolbild).© picture alliance/dpa/dpa-tmn

Stadt kann teilweise helfen

In einem anderen Fall kann die Stadt Werne aber weiterhelfen: Wenn es um Rückfragen zu dem Bescheid an sich oder um die Zahlung der Steuerschuld geht. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dann an die Ansprechpartner wenden, die in dem Steuerbescheid aufgelistet werden. Das betrifft zum Beispiel Fälle, in denen der falsche Adressat angegeben ist oder der auf dem Bescheid angegebene Steuermessbetrag nicht mit dem Wert des Finanzamts übereinstimmt.

Bevorzugt nimmt die Stadt Rückfragen per Telefon oder Mail entgegen. Telefonische Anfragen beantworten die Mitarbeiter der Steuerabteilung demnach von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 und 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.15 bis 17 Uhr. Freitags werden Anrufe zwischen 8.30 und 12 Uhr entgegengenommen. Weil die Grundsteuerreform so viele betrifft, sei mit längeren Wartezeichen zu rechnen.

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