Pläne für Surfworld in Werne liegen öffentlich aus Trotz Rückschlag bei der Förderung

Auf dem ehemaligen Zechen-Gelände an der Flöz-Zollverein-Straße in Werne soll die Surfworld entstehen. © Laura Oswald-Jüttner
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Seit Anfang Oktober ist klar: Eine wichtige Förderung für die Surfworld in Werne fällt weg. Das Projekt muss sich also verändern. Doch obwohl das ein großer Rückschlag für die Beteiligten war, gibt es auch wieder Fortschritte zu vermelden: Die Pläne liegen nun öffentlich aus. Konkret soll die Surfworld, die sowohl ein modernes Wassersportzentrum, als auch ein Forschungsstandort wird, bekanntlich auf dem ehemaligen Zechengelände entstehen. Die Haupteinfahrt zum geplanten Gelände soll von der Kamener Straße erfolgen.

Planungen laufen weiter

Die Planungen für die Surfworld laufen bereits seit fünf Jahren und sind immer wieder auf Proteste gestoßen. Zuletzt war außerdem die Förderung des wissenschaftlichen Teils „Sciencewave“ abgelehnt worden, eine Förderung von rund zwei Millionen Euro für das Gesamtprojekt hat es bereits in der Vergangenheit gegeben. Die Hoffnung der Beteiligten ist aktuell, dass sie Anfang 2025 Baurecht bekommen.

Dafür werden die Planungen weiter vorangetrieben. Nun wurden in zwei verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan zur Veröffentlichung freigegeben.

Die vollständigen Planunterlagen, inklusive aller relevanten umweltbezogenen Informationen, sind vom 31. Oktober bis einschließlich 6. Dezember öffentlich zugänglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen online einsehen im Beteiligungsportal der Stadt Werne (www.o-sp.de/werne/liste) und über das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes NRW (www.bauleitplanung.nrw).

Dokumente liegen im Stadthaus aus

Zusätzlich liegen die Dokumente im Stadthaus Werne, Konrad-Adenauer-Platz 1, im Eingangsbereich des ersten Obergeschosses während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsicht aus. Die Öffentlichkeit, Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange sind eingeladen, ihre Stellungnahmen während der Beteiligungsfrist abzugeben. Stellungnahmen können online über die genannten Portale oder per E-Mail an stadtplanung@werne.de eingereicht werden. Alternativ ist eine schriftliche oder mündliche Abgabe zur Niederschrift möglich. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen.

Verspätet eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Wer weitere Informationen benötigt, kann sich bei der Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Werne melden.

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