Neue Coronaregeln: Ordnungsamt Werne äußert sich zu Maskenpflicht und Home Office
Noch gibt es nicht viele konkrete Informationen dazu, wie die neuen Coronaregeln aussehen werden. Und auch nicht, ab wann diese gelten werden. Klar ist bisher nur: Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben bestehen. Alle neuen Maßnahmen sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar gelten. Nur welche das genau im Detail sind, ist auch nach der Sitzung des NRW-Kabinetts Mitte der Woche noch unklar.
Was aber bedeuten diese neuen Regeln für das Werner Ordnungsamt und die Kontrollen? Frank Gründken, Ordnungsdezernent der Stadt Werne, geht nicht davon aus, dass sich durch die neuen Coronaregeln viel im Arbeitsablauf des Ordnungsamtes ändern wird. Denn die Einhaltung der Maskenpflicht in Bus und Bahn zu kontrollieren ist vorrangig Aufgabe der Verkehrsunternehmen. Und die Kontrolle der Home-Office-Regelung ist Aufgabe des Arbeitsschutzes und der Unfallversicherungsträger, so Gründken. Und: Kontrollen im Privaten hätten nichts mit der öffentlichen Ordnung zu tun.
Arbeitgeber muss erklären, warum er kein Home Office anbietet
Wenn also ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Home Office verwehrt, kann sich dieser an die Arbeitsschutzstelle bei der Bezirksregierung Arnsberg wenden. Dort werde dann geprüft, ob der Arbeitnehmer ausreichend geschützt ist und ob eine Verlagerung der Tätigkeiten ins Home Office möglich ist. „Die Beweislast wurde umgekehrt, der Arbeitgeber muss nachweisen, warum er Home Office nicht anbietet“, so Gründken. Die Coronaarbeitsschutzverordnung soll am 25. Januar in Kraft treten.
Was die kommenden Neuregelungen angeht, das sei für das Ordnungsamt selber auch noch sehr schwammig. Gründken vermutet, dass die neuen Regeln ab kommendem Montag (25. Januar) gelten werden. Ein Signal, wann die neue Schutzverordnung kommt, habe man aus Düsseldorf aber noch nicht bekommen, so Gründken.