Muss Mecke-Mitarbeiter doch ins Gefängnis? Berufungsprozess wird fortgesetzt

Der Gerichtssaal im Landgericht Dortmund
Das Berufungsverfahren gegen den Mecke-Mitarbeiter wird voraussichtlich am Donnerstag (26. September) entschieden. © Jörg Heckenkamp
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Der Mecke-Skandal

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