2G in NRW: Was bedeutet das für den Werner Weihnachtsmarkt?
Dienstag wurde die landesweite Einführung der 2G-Regel angekündigt. Auf Veranstaltungen muss ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegen. Das wird auch Auswirkungen auf den Werner Weihnachtsmarkt haben.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Dienstagnachmittag (16. November) die landesweite Einführung der 2G-Regel angekündigt. Das bedeutet: Auf Freizeitveranstaltungen muss ein Impf- oder ein Genesenen-Nachweis vorliegen. In einigen Bereichen, beispielsweise auf Karnevalsveranstaltungen, soll darüber hinaus 2G plus greifen. Dann ist ein zusätzliches negatives Schnell- oder PCR-Testergebnis notwendig. Wann diese Regeln konkret in Kraft treten, ist derzeit noch nicht bekannt.
Stichproben oder Eingangskontrolle auf dem Werner Weihnachtsmarkt
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