
Eigentlich sei er sehr sportlich, weshalb Drogen nicht gut in sein Leben passten, erklärt ein Angeklagter dem Jugendstrafrichter im Amtsgericht Unna. Nur äußerst selten konsumiere er. Doch am 22. Oktober vergangenen Jahres gerät der 20-Jährige in der elterlichen Wohnung in Unna mit seinem Vater in einen Streit. Kurzerhand entschließt er sich, mit ein paar Kumpel einen Ausflug nach Dortmund zu machen.
Die Gruppe ist gut drauf, geht essen, trinkt Alkohol. Plötzlich kommen sie auf die Idee, sich Cannabis zu besorgen und zu rauchen. „Wir haben gar nicht drüber nachgedacht“, erklärt der Angeklagte. Doch viel hat er nicht von seinen 3,2 Gramm Marihuana. Denn: Die Gruppe wird beim Konsum der Drogen entdeckt. Sich dafür vor einem Gericht verantworten zu müssen, ist für den 20-Jährigen eine völlig neue Erfahrung, wie sein leeres Vorstrafenregister zeigt.
Er gibt zu, dass es eine große Dummheit gewesen sei, das Marihuana zu erwerben. Seitdem konsumiere er keine Drogen mehr: „Es war auf jeden Fall ein Denkzettel.“ Das Gericht beschließt, das Verfahren gegen eine Zahlung von 200 Euro an die Suchtberatung im Kreis Unna vorläufig einzustellen. Für den Auszubildenden, der monatlich 640 Euro verdient und davon einen Teil an seine Eltern abgeben muss, eine spürbare Strafe.