
Eigentlich war der 31. Oktober als Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung gesetzt worden. Nun ist der letzte mögliche Abgabetermin der 31. Januar 2023. Damit reagieren die Minister auf die Tatsache, dass bislang erst rund 20 Prozent der Grundsteuer-Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind. Dass in den nächsten zwei Wochen die fehlenden 80 Prozent noch eingereicht werden, war nicht realistisch.
Die Kreisstadt Unna erinnert aus diesem Grund alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig, bis zum 31. Januar 2023 bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.
Videos und Anleitungen im Netz
Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt Elster leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden. Zudem sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Dortmund-Unna ist unter Tel. (0231) 51 88 19 59 zu erreichen.
Was Eigentümer zur Feststellungserklärung wissen müssen
Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Kreisstadt Unna ist daran nicht beteiligt. Sie muss bis Ende Januar beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden.
Auch unbebaute Grundstücke zählen neben Wohngrundstücken wie Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Eigentumswohnungen dazu sowie betriebliche Grundstücke
Im Mai und Juni haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Schreiben ihres Finanzamts erhalten mit Daten und Informationen, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.
Sollten die Bürgerinnen und Bürger das Schreiben verlegt oder kein Schreiben erhalten haben, können die Daten auch im digitalen Grundsteuerportal abgerufen werden. Dies ist erreichbar unter www.grundsteuer.nrw.de. Ein Anruf oder eine Abfrage dieser Daten bei den Katasterämtern ist nicht nötig.
Möglichkeiten der Abgabe
- Online mit Elster.
- Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
- Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.