Cliquentreffen am Supermarkt: Unnas Ordnungsamt braucht sofortige Hinweise
Dass junge Menschen bei Treffen im öffentlichen Raum nicht gerne „auf dem Präsentierteller“ sitzen, war schon vor Corona eher üblich. Im Kampf gegen die Pandemie aber haben gesellige Runden in den abgelegeneren Ecken der Stadt eine andere Bedeutung. Sie sind verboten, oft aber schwer zu unterbinden. Das zeigt nun ein Beispiel aus Unna-Mitte.
Hinter einem großen Geschäftsgebäude haben sich am Mittwochabend junge Menschen getroffen. Etwa zehn mögen es gewesen sein. Einige waren mit dem Motorroller gekommen, also sicherlich auch in dem Alter, das für Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis nötig ist. So schilderte es gegenüber unserer Redaktion eine Augenzeugin, die in der Nähe des Treffpunkts ihren Wagen geparkt hatte.
Kontrollen auf Privatgelände brauchen einen Anlass
Die meisten Bürger dürften sich in so einem Fall an die Polizei wenden. Und völlig falsch reagieren sie damit auch nicht. Die eigentliche Zuständigkeit für die Durchsetzung und Kontrolle der Coronaregeln liegt allerdings beim Ordnungsamt, das in Unna eine Behörde der Stadt ist. Auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten gebe es dort mindestens eine Bereitschaft, erklärt Stadtsprecher Oliver Böer. Zu erreichen ist auch diese über die Polizei, die überdies in einer Ordnungspartnerschaft eng mit dem Amt zusammenarbeitet.
Für das Ordnungsamt stelle sich dann aber auch die Frage, wann ihre Mitarbeiter eigentlich ein privates Grundstück betreten dürfen, um Kontrollen durchzuführen. Unstrittig möglich sei das eigentlich nur dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Kontrollen durchaus zu Beanstandungen führen könnten. „In der Praxis halten es unsere Kolleginnen und Kollegen so, dass sie bei ihren Streifen den sichtbaren Raum entlang ihrer Wege im Blick behalten. Wenn sie dabei etwas entdecken, können sie auch auf privaten Grundstücken einschreiten“, erklärt Böer.
Rechtlicher Kunstgriff für den Supermarkt
Regelmäßige Streifenrundgänge auf Privatgelände – und dazu gehören auch die Parkplätze von Supermärkten – seien dagegen rechtlich schwierig. Ohne konkrete Hinweise müssten die Kollegen zu Behelfskonstruktionen greifen. Sie könnten zum Beispiel ihre Dienstzeit unterbrechen, um kurz einkaufen zu gehen. Wenn sie dann als Privatleute einen Coronaverstoß beobachten, können sie natürlich auch als Privatleute eine Anzeige ans Ordnungsamt stellen und ihre Pause beenden.
Im konkreten Fall vom Mittwochabend werde die Stadt sicherlich tätig werden, betont Böer aber. Bevor sich hinter einem Geschäft eine Szene entwickelt, in der sich die Menschen regelmäßig zu nahe kommen, könnten zum Beispiel auch Grundbesitzer oder Nutzer von Immobilien dafür gewonnen werden, Menschenansammlungen mit ihrem Hausrecht zu unterbinden.