Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextreme „Compact“-Magazin verboten. Jetzt hat das Blatt vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Faeser bezeichnete dies als ganz normalen Vorgang. Das sehen nicht alle so, auch in der Koalition.
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Rechtsextremes „Compact“-Magazin darf vorerst weiter erscheinen
Verbot auf Grundlage des Vereinsgesetzes
Gericht hält Erfolgsaussichten der Klage für offen
Ministerium hält an seiner Rechtsauffassung fest
Deutscher Journalisten-Verband: Bekenntnis zur Pressefreiheit