Mehr Geld für Pendler ab 2026 So viel soll es bald von der Steuer zurückgeben

Ein Schild mit der Aufschrift «Pendler» steht an einer Autobahnanschlussstelle.
Ab 2026 gibt es einige Änderungen für Pendler bei der Steuererklärung. © picture alliance/dpa
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Täglich zur Arbeit mit dem Pkw, dem Fahrrad oder Bus und Bahn: Das kann nicht nur anstrengend sein, sondern verursacht teilweise auch hohe Kosten. Damit man auf diesen nicht sitzenbleibt, gibt es Steuervergünstigungen für Pendler. Wer nicht über jeden gefahrenen Kilometer Buch führt, der kann sich vom Finanzamt eine pauschale Erstattung holen. Das gibt es zur Pendlerpauschale zu wissen.

Wofür gibt es die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist eine Steuerentlastung, die es für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt. Es wird pro Arbeitstag nur einmal die Strecke von Tür zu Tür angerechnet. Weil die Entfernung zählt, heißt sie offiziell „Entfernungspauschale“. Unerheblich ist, wie oft man den Weg tatsächlich fährt.

Jeder volle Kilometer der Strecke zählt, daher wird die Pauschale im Volksmund auch „Kilometergeld“ genannt. Angerechnet wird sie für jeden Tag, an dem das Büro aufgesucht wurde. Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage darf man also nicht berechnen.

Wer bekommt die Pendlerpauschale?

Pendlerkosten können alle Steuerpflichtigen, also Arbeitnehmer und Selbstständige, für ihren Arbeitsweg geltend machen. Übrigens können nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer die Pauschale in Anspruch nehmen, sondern auch, wer den öffentlichen Personennahverkehr nutzt oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt.

Wie erhält man die Pauschale?

Die Pendlerpauschale ist eine Steuervergünstigung, die man sich über die Steuererklärung zurückholen kann.

Die Kosten für den Arbeitsweg gehören zu den Werbungskosten. Diese werden pauschal berücksichtigt: 1230 Euro rechnet das Finanzamt derzeit automatisch und ohne Belege als „Arbeitnehmer-Pauschbetrag“ an.

Wer keine sonstigen Werbungskosten hat und nicht jeden Tag zur Arbeitsstätte pendelt, der überschreitet den Pauschbetrag womöglich nicht. Die Pendlerpauschale, also das sogenannte Kilometergeld, anzugeben, lohnt sich erst, wenn er überschritten wird.

In der Steuersoftware Elster geht das in der Anlage N. Dort trägt man unter dem Punkt „Werbungskosten“ in den Zeilen 31 bis 35 unter anderem den Ort der Tätigkeit, Arbeitstage im Jahr und die Entfernung zum Wohnort ein.

Wie hoch ist die Pauschale?

Die Grundpauschale liegt derzeit bei 30 Cent pro Kilometer, mehr Geld gibt es für längere Wege. Seit 2022 gibt es ab dem zwanzigsten Kilometer 38 Cent. Bis 2021 waren es 35 Cent.

CDU, CSU und SPD haben sich nun in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Pauschale dauerhaft anzuheben: Ab dem 1. Januar 2026 soll sie demnach auf 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer steigen.

„Alle Pendler profitieren, vor allem die mit kürzerem Arbeitsweg, die bisher nur 30 Cent je Kilometer ansetzen konnten“, erklärt der Bund der Steuerzahler. Bald ist die „Zwanzig-Kilometer-Grenze“ also passé – wenn die Koalition zustande kommt und das Vorhaben rechtzeitig umgesetzt wird. Alle Vorhaben stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt.

Beispielrechnung: Wie berechnet sich der genaue Betrag?

Der Berechnung zugrunde gelegt wird jeweils die kürzeste mögliche Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsort. Davon abgewichen werden kann nur, wenn die längere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird.

Ob man in Voll- oder Teilzeit arbeitet, ist unerheblich. Einen Unterschied macht das lediglich, wenn man in einer Drei- oder Vier-Tage-Woche beschäftigt ist und somit nicht jeden Tag ins Büro fährt.

Bei einer Fünf-Tage-Woche hat man 250 Arbeitstage im Jahr, nach Abzug von 30 Urlaubstagen bleiben 220. Wer am Tag 15 Kilometer Arbeitsweg zurücklegt, der erhielt bisher bei 30 Cent pro Kilometer 990 Euro. Ab 2026 wären es nach den Plänen von CDU, CSU und SPD 1254 Euro.

„Haben Steuerzahler wie in diesem Beispiel keine weiteren Werbungskosten, kommt der steuerliche Vorteil erst ab 15 Kilometern zum Tragen, denn bei Wegen darunter überschreitet man nicht die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1230 Euro“, betont der Bund der Steuerzahler.

Bei einer täglichen Strecke von 30 Kilometern erhielt man bislang für die ersten 20 Kilometer 1320 Euro, ab Kilometer 21 dann 38 Cent und somit noch einmal 836 Euro. In Summe also 2156 Euro. Zukünftig sollen es 2508 Euro sein, mit 38 Cent Pauschale ab Kilometer eins.

Gibt es einen Maximalbetrag, den man erstattet bekommt?

Das Gesetz sieht höchstens 4500 Euro pauschales Kilometergeld im Kalenderjahr vor, erlaubt aber für die Nutzung von eigenen oder überlassenen Kraftfahrzeugen auch höhere Beträge. Dazu, ob dieser Betrag ebenfalls erhöht wird, trifft der Koalitionsvertrag keine Aussage.

Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Höchstbetrag, müssen diese geltend gemacht werden – inklusive aller Nachweise. Als Beleg eignet sich zum Beispiel ein Fahrtenbuch, bei Bus- oder Bahnfahrten die Tickets.

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