Startseite Aus aller Welt Bonn: Minderungsrecht bei schlechtem Handyempfang Minderungsrecht bei schlechtem Handyempfang Doch neuer Vorschlag könnte Nutzer enttäuschen 13.06.2024 05:30 Uhr Kein Empfang? Wer schlechtes Netz hat, soll künftig einen Rechtsanspruch auf Minderung haben. © picture alliance/dpa In Handytarifen wird ein maximaler Übertragungsspeed versprochen, der von der Alltagserfahrung von Verbrauchern aber häufig stark abweicht. Ein Rechtsanspruch soll Abhilfe schaffen. 1 Min Lesezeit Hoher Aufwand für Handynutzer