Lehmann wird vorgeworfen einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt haben und war deshalb im vergangenen Jahr wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden, insgesamt 420 000 Euro. © Sven Hoppe/dpa
Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat - und urteilt deutlich schneller als geplant.
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Dachbalken mit Kettensäge angesägt