
Adieu, Papierführerschein: Wer im Portemonnaie noch einen rosa oder grauen Lappen hat, muss ihn gegen einen neuen Scheckkarten-Führerschein austauschen – und das offiziell bis spätestens 19. Januar 2025. Ausgenommen von der Umtauschpflicht sind nur diejenigen, die vor 1953 geboren wurden. Etwas aufwendiger ist die Prozedur für alle, die nicht mehr dort wohnen, wo ihr erster Führerschein ausgestellt wurde.
Warum muss ich umtauschen?
Hintergrund ist eine EU‑Richtlinie, die Deutschland seit einigen Jahren und noch bis 2033 schrittweise umsetzt. Demnach müssen alle Führerscheine künftig EU‑weit fälschungssicher und einheitlich sein.
Wer muss seinen Papierführerschein jetzt umtauschen?
In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1971 und später an der Reihe. Wer älter ist, wurde in den vergangenen drei Jahren schon zum Umtausch aufgerufen.
Wohin muss ich mich wenden?
Wer noch am selben Ort wohnt, an dem sein erster Führerschein ausgestellt wurde, hat es einfach: Er wendet sich zum Umtausch an seine lokale Führerscheinbehörde. Wer jedoch umgezogen ist, muss vom Ort der Erstausstellung zunächst eine Karteikartenabschrift anfordern, erläutert der ADAC. In manchen Fällen übernimmt dies die Behörde des aktuellen Wohnorts, meistens muss man sich jedoch selber darum kümmern.

Was muss ich für den EU-Führerschein vorlegen und was kostet er?
Neben dem alten Führerschein müssen Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Foto mitgebracht werden – außerdem gegebenenfalls die Karteikartenabschrift. Der neue Führerschein kostet 25 Euro.
Wie geht der Umtauschprozess weiter?
Ab 2026 werden schrittweise auch die Scheckkarten-Führerscheine mit dem D‑Zeichen umgetauscht, insgesamt 28 Millionen bundesweit. Dabei gibt das Ausstellungsjahr des Führerscheins den Ausschlag: So müssen bis zum 19. Januar 2026 alle Führerscheine ersetzt werden, die 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Weitere Fristen nennt der ADAC hier. Bis spätestens 19. Januar 2033 soll dann nur noch die EU‑weit gültige Plastikversion im Umlauf sein.
Was ändert sich für mich?
Die einmal erworbenen Fahrberechtigungen bleiben bestehen. Der neue Führerschein ist aber nicht mehr unbegrenzt, sondern nur 15 Jahre gültig. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrberechtigung. Es muss weder eine neue Prüfung abgelegt werden, noch ist eine medizinische Untersuchung notwendig. Das betrifft allerdings nur Pkw- und Motorradführerscheine, anders ist es bei Lkw- und Busführerscheinen.
Werde ich rechtzeitig über den Umtauschtermin benachrichtigt?
Nein, es gibt keine persönliche Benachrichtigung – jeder muss sich selbst informieren und kümmern. Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis begeht man dabei als Pkw- oder Motorradfahrer jedoch nicht. Außerdem kann es beim Anmieten eines Mietwagens oder auch im Ausland Probleme geben.
Kann ich den alten Führerschein aus Nostalgie-Gründen nach dem Umtausch wieder mitnehmen?
Ja, das ist möglich. Allerdings wird das gute Stück dann entwertet – ähnlich wie ein abgelaufener Reisepass.