Startseite Service Nebenkostenabrechnung: Vermieter darf nicht alle Kosten umlegen 10 Tipps für die Nebenkostenabrechnung Vermieter darf nicht alle Kosten umlegen 28.11.2024 11:56 Uhr Flattert die Betriebskostenabrechnung zu spät in den Briefkasten, können Nachzahlungsansprüche verfallen - sofern der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet hat. © picture alliance/dpa/dpa-tmn Mit mancher Nebenkostenabrechnung flattert bei Mietern eine böse Überraschung ins Haus. Doch viele Kosten darf der Vermieter gar nicht umlegen. Wir wissen welche. 4 Min Lesezeit 1. Verwaltungskosten2. Reparaturkosten3. Hausmeisterkosten4. Verteilerschlüssel5. Abrechnungszeitraum6. Heiz- und Warmwasserkosten7. CO2-Preis8. Vorauszahlung9. Pauschalabrechnung10. Gewerberäume