
In Selm wurden in der vergangenen Woche nach Angaben der Stadt mehr als 10.000 Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt. Darin wurde die Grundsteuer anhand der vom Rat beschlossenen Hebesätze neu berechnet. Und in den Unterlagen wurde auch der von der Finanzverwaltung festgestellte neue Grundsteuerwert für einzelne Grundstücke beachtet.
Die neuen Bescheide haben allerdings laut der Stadt dazu geführt, dass die gleichen Fragen immer wieder gestellt wurden. Das wurde zum Anlass genommen, die FAQ-Liste mit den wichtigsten Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform zu aktualisieren. Sie kann auf der Website der Stadt unter selm.de gefunden werden.
Keine Befreiung von Zahlung
Zudem weist das Steueramt daraufhin, dass Widersprüche gegen den Grundbesitzabgabenbescheid nicht per E-Mail eingelegt werden können – dabei sei der richtige Absender „nicht ohne weiteres erkennbar“. Auf dem Bescheid ist vermerkt, wie Widerspruch eingelegt werden kann. Ein Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch bei der Stadt Selm befreit übrigens nicht von der Zahlungsfrist.
Die kann nur durch das Finanzamt aufgehoben werden. Das erfolge aber nur in begründeten Einzelfällen und bei größeren Zweifels an der Rechtmäßigkeit des Grundsteuermessbescheids. Um weitere Kosten zu vermeiden, rät die Stadt den Betroffenen, zunächst an die Stadtverwaltung zu zahlen. Sollte das Finanzamt dem Einspruch zu einem späteren Zeitpunkt stattgeben, erfolge umgehend die Erstattung der zu viel gezahlten Grundsteuern.