
Diskussionen und Einträge im Mängelmelder der Stadt gab es in Selm zum Thema Mülltonnen und wann Bürgerinnen und Bürger diese vor die Tür stellen dürfen. Manch einer sah eine höhere Unfallgefahr, weil einige Abfallbehälter auf Radwege oder vor Parkplätzen schon am Abend vor der Entleerung positioniert wurden. Denn dies ist laut Abfallsatzung nicht erlaubt.
Dort ist das Aufstellen der Mülltonnen klar geregelt. „Die zu leerenden Abfallbehälter und Abfallsäcke sind am Abfall-Abfuhrtag zu den Abfall-Abfuhrzeiten frühestens ab 6 Uhr so aufzustellen, dass der Verkehr nicht gefährdet wird“, heißt es.
Änderung der Satzung
Nun gibt es jedoch einen Antrag an den Rat, der eine Änderung der aktuellen Regelung vorschlägt. Die Fraktion „Gemeinsam für Selm“ und das fraktionslose Ratsmitglied Werner Sell wollen in der Sitzung am 27. Juni (17 Uhr, Bürgerhaus) über das Thema Herausstellen der Mülltonnen diskutieren.
Der genaue Änderungsvorschlag: „Die zu leerenden Abfallbehälter und Abfallsäcke sind einen Tag vor dem Abfall-Abfuhrtag frühestens ab 20 Uhr so aufzustellen, dass der Verkehr nicht gefährdet wird.“ Eine Begründung des Antrags werde mündlich in der Ratssitzung erfolgen. Zum Hintergrund: Andere Kommunen wie Lünen und Nordkirchen haben eine Regelung, dass die Mülltonnen schon am Vorabend der Leerung bereitgestellt werden dürfen.