
Es ist ein Satz, der sich in der Ankündigung ganz hinten versteckt – im Kleingedruckten quasi. „Es können nicht immer alle Bedarfe abgedeckt werden, da sich unter anderem die Nachfrage in jedem Jahr anders darstellt. Auch aufgrund begrenzter Raumkapazitäten und mangelnder zusätzlicher personeller Ressourcen können Bedarfe nicht ohne weiteres nach oben angepasst werden“, heißt es in der Vorlage zum Thema Anmeldeverfahren Offene Ganztagsschule (OGS) und Übermittagsbetreuung (ÜMI) für das Schuljahr 2023/2024.
Die Sache ist einer der Punkte auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport in Selm am 8. Mai (16.15 Uhr, Bürgerhaus). Das Fazit: Nicht alle Eltern haben mit aktuellem Stand einen Platz im Offenen Ganztag oder in der Übermittagsbetreuung für das kommende Jahr bekommen.
Wenn man konkret auf die Zahlen schaut, heißt das: In der Ganztagsbetreuung stehen insgesamt 37 Schülerinnen und Schüler auf der Warteliste. Geduld haben müssen mit Blick auf die Übermittagsbetreuung 33 Lernende.

Zur Einordnung: Im Vergleich zum aktuellen Schuljahr 2022/2023 hat die Stadt Selm das Betreuungsangebot für das kommende Lernjahr erhöht. An allen vier Grundschulstandorten stehen insgesamt 415 OGS-Plätze zur Verfügung – eine Steigerung von 72 Betreuungsplätzen. In der Vorlage für den Ausschuss heißt es hierzu: „Die räumlichen und personellen Kapazitätsgrenzen sind damit deutlich erreicht.“
Die Stadt hatte zuvor einige Kriterien festgelegt, die zur Aufnahme in die Betreuungsangebote berechtigen.
- Angewiesen auf einen Betreuungsplatz ist, wer alleinerziehend und berufstätig ist und seine Berufstätigkeit nachgewiesen hat.
- Beide Elternteile oder Erziehungsberechtigte sind nachweislich berufstätig.
- Der Betreuungsplatz wird bei Erfüllung der ersten beiden Kriterien nach Altersstruktur der Kinder vergeben.
Stand nicht endgültig
Eine Zuordnung zur Warteliste erfolgte laut Erklärung der Stadt, wenn
- nach sorgfältiger Prüfung der Kriterien festgestellt wird, dass zurzeit kein Betreuungsplatz angeboten werden kann (wenn die Kriterien „alleinerziehend“ und/oder „berufstätig“ erfüllt wurden, gibt oftmals das Kriterium Altersstruktur – dritte und vierte Klasse – den Ausschlag),
- Anmeldungen nach dem Stichtag (17. Februar) eingegangen sind und/oder
- die Eltern die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der Kriterien trotz zweimaliger Erinnerung nicht bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen haben.
Endgültig ist dieser Stand jedoch noch nicht. Denn: Bis zum Beginn des Schuljahres oder auch während des Schuljahres kann mit Verschiebungen durch Zuzug, Wegzug oder sonstigen Entscheidungsänderungen gerechnet werden. Dementsprechend haben Eltern noch eine Chance, dass ihr Kind einen Betreuungsplatz bekommt.