Germanwings-Hinterbliebene verklagen Deutschland Anwaltskanzlei von Ex-Innenminister hinzugezogen

Trümmer der Germanwings-Maschine A320 liegen am 26.03.2015 an der Absturzstelle in der Nähe von Le Vernet in den französischen Alpen.
Trümmer der Germanwings-Maschine A320 liegen an der Absturzstelle in der Nähe von Le Vernet in den französischen Alpen. (Archivbild) © picture alliance / Sebastien Nogier/EPA/dpa
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Acht Jahre nach dem absichtlich herbeigeführten Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten haben die Hinterbliebenen Klage gegen Deutschland erhoben. Die Anwaltskanzlei von Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) mit Sitz in Düsseldorf hat die Klage verfasst. Demnach geht es um rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld.

In den vergangenen beiden Jahren hatten die Landesgerichte in Frankfurt und Essen sowie das Oberlandesgericht in Hamm mehrere Klagen gegen die Lufthansa abgewiesen. Bei den Klagen ging es hauptsächlich um die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew.

Ermittlern zufolge hatte der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot den Germanwings-Airbus in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, viele davon stammten aus Haltern am See. Die Kläger argumentieren, dass die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn bei den Untersuchungen des Co-Piloten genauer hingesehen worden wäre.

Laut den Frankfurter Richtern war die Konzernmutter Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen verantwortlich. Es könne nur der Staat haften, in dessen Dienst die Ärzte standen. 32 Hinterbliebene von Absturz-Opfern verklagen deshalb nun die Bundesrepublik Deutschland. Die Klage wurde beim Landgericht Braunschweig erhoben.

Laut Bild-Zeitung gab es Anfang des Jahres noch Gespräche des Bundesverkehrsministeriums mit der Baum-Kanzlei, um eine Klageerhebung abzuwenden. Demnach kam es allerdings nicht zu einer vorgerichtlichen Einigung, sodass die Klage jetzt notwendig wurde.

rej

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