Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt in NRW noch nicht
Der seit Mitte Dezember geltende Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert und in einigen Punkten auch verschärft. Darauf haben sich Bund und Länder am späten Dienstagabend nach einem Sitzungsmarathon verständigt. Zu den Verschärfungen gehört unter anderem, künftig beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen eine medizinische Maske zu tragen. Diese Vorschrift soll zwar auch in Nordrhein-Westfalen gelten, noch aber ist sie nicht in Kraft.
Der Grund dafür ist, dass eine solche Auflage erst zur Pflicht wird, wenn es dazu eine gültige Rechtsgrundlage gibt. Die hat das Land in der Nacht zu Freitag in einer neuen Coronaschutzverordnung erlassen. Die neue Verordnung tritt am Montag um 0 Uhr in Kraft.
Solange die neue Verordnung nicht in Kraft ist, kann man also noch beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen mit einer Stoffmaske unterwegs sein, ohne ein Bußgeld zu riskieren. Danach aber ist eine medizinische Maske vorgeschrieben. Das kann eine FFP2-Maske sein, die etwa in Bayern vorgeschrieben ist, aber auch eine deutlich preiswertere OP-Maske, wie sie jetzt schon im Straßenbild vielfach zu sehen ist.
Und was ist mit Homeoffice?
Übrigens: Die neuen Regelungen zum Homeoffice werden nicht Teil der Coronaschutzverordnung sein, sie sind vom Bundes-Arbeitsministerium bereits am Mittwoch in einer eigenen Verordnung erlassen worden. Sie gelten ab Mitte der kommenden Woche.