Streit um Gutachten im Greta-Prozess: Plädoyers möglich
Die Erzieherin soll dem Mädchen Greta im April 2020 in der Kita in Viersen während des Mittagsschlafes den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Die Dreijährige starb zwei Wochen später im Krankenhaus. Angeklagt ist die Deutsche auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen. Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben.
Das Gericht hatte bereits mitgeteilt, dass im Fall einer Verurteilung wegen Mordes auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden könnte. Auch ein lebenslanges Berufsverbot sei möglich.
Die 25-Jährige hatte zu Prozessbeginn in einer Verteidigererklärung alle Vorwürfe zurückgewiesen. Nach Ansicht der psychiatrischen Gutachterin ist sie voll schuldfähig. Am Montag lehnte das Gericht einen Beweisantrag der Verteidigung ab, die gefordert hatte, die Todesursache erneut zu untersuchen.
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