Prozessbeginn: mutmaßliche Geldautomatensprenger vor Gericht
Laut der Staatsanwaltschaft soll das Trio zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 zunächst in unterschiedlicher Tatbeteiligung Geldautomaten im Rheinland und in Franken ausgekundschaftet haben. Die eigentlichen Sprengungen hätten zum Teil deutlich nach diesen „Baldower-Fahrten“ stattgefunden. Dabei hätten die Täter ein in die Automaten geleitetes Gas-Sauerstoffgemisch mit einem Elektroimpuls-Gerät gezündet. In keinem Fall gelang es ihnen allerdings, die freigesprengten Geldkassetten an sich zu bringen. Es entstand aber Sachschaden in Höhe von insgesamt rund 85 000 Euro.
Den Angeklagten werden Fälle in Köln, Duisburg, Dormagen, Wuppertal, Mönchengladbach und Fürth vorgeworfen. Bei einer versuchten Sprengung in Duisburg Ende Mai 2020 sollen die Täter von einer Nebelanlage in der Bank an der Ausführung gehindert worden sein. Anschließend wurden sie festgenommen. Zwei der drei Angeklagten zeigten sich im Prozess bereits geständig. Der dritte kündigte eine Einlassung an. Das Urteil in dem Verfahren ist für den 19. Februar geplant.
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