Kraftwerksbetreiber Steag will gegen Kohleausstieg klagen
Der mehreren Ruhrgebietskommunen gehörende Steinkohleverstromer hatte bereits nach Verabschiedung des Ausstiegsgesetzes eine „fundamentale Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohlekraftwerken“ beklagt. Während es für die Braunkohle verbindliche Zeitpläne und feste Entschädigungssummen gebe, würden die Steinkohlekraftwerke in schwer kalkulierbare Stilllegungsauktionen mit ungewissem Ausgang gedrängt, hatte Steag-Chef Joachim Rumstadt gesagt. Steag behalte sich deshalb vor, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Gesetz zu nutzen.
Bundestag und Bundesrat hatten Anfang Juli den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Die Bedingungen für das Abschalten der Steinkohlekraftwerke waren zwar noch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes zugunsten der Steinkohleindustrie verbessert worden. Steag reicht das aber nicht aus. Auch aus den Kommunen, denen das Unternehmen mit Kraftwerken in NRW und dem Saarland gehört, war Kritik gekommen.