In Emsdetten darf der Hund wieder zum Friseur
Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern ist vor 26 Jahren aus Frankreich ins Münsterland gezogen. Im Dezember hatte ihr die Stadt Emsdetten einen Strich durchs Geschäft gemacht. Weil sie keine Lebensmittel oder Güter des täglichen Bedarfs liefere, müsse sie schließen. Das Verwaltungsgericht Münster aber sah das anders. Handwerk und Dienstleistungen dürfen laut der Coronaschutzverordnung weiter angeboten werden, soweit ein Mindestabstand zum Kunden von 1,5 Meter eingehalten werden könne.
Dies sei bei Elisa Kloppenborg ja gegeben, so die Richter. Die Hunde würden an der Tür unter Einhaltung des Abstands in Empfang genommen, bezahlt werde per Bargeld in einer Dose auf der Bank an der Tür. Die verbotenen Friseurdienstleistungen bezögen sich ausschließlich auf den Menschen, so das Gericht, nicht auf Hunde.
Besonders ältere Menschen würden sich freuen, dass ihre Tiere wieder zum Friseur dürften, erzählt die Salonbetreiberin. Allerdings würden sie ihre Hunde nur schweren Herzens vor der Tür abgeben. Die Begleitung bis an die Schermaschine sei den Senioren doch oft wichtig. „Aber ich wäre dann ja ein möglicher Verteiler der Coronaviren, deshalb sind die meisten Kunden einsichtig“, sagt Kloppenborg. Als ihr Salon zwangsgeschlossen war, musste sie am Telefon viele Ratschläge geben. „Einige Kunden haben sich Schermaschinen gekauft. Und ich musste zur Vorsicht mahnen. Ich kenne einen Hundehalter, der hatte seinem Tier eine Sehne durchgeschnitten.“