Gutachterin: Angeklagte im Mordfall Greta voll schuldfähig
Der Deutschen wird Mord an dem drei Jahre alten Mädchen vorgeworfen. Sie soll ihm im April 2020 in Viersen den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Das Kind starb knapp zwei Wochen später im Krankenhaus. Angeklagt ist die Frau auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen. Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Diese Fälle waren erst durch die Ermittlungen nach Gretas Tod bekannt geworden.
In einem am Mittwoch im Prozess verlesenen Brief aus der Haftanstalt an ihre Eltern hatte die Angeklagte beteuert, dass sie Kindern nie etwas angetan habe. „Ich bin kein Monster“, schrieb sie.
Die Gutachterin berichtete von ihrer Beobachtung, dass die Angeklagte sehr tränenreich geweint, aber nicht erschüttert gewirkt habe. „Es fehlte die Tiefe“, sagte die Psychiaterin. Sie wolle nicht ausschließen, dass die Angeklagte im Rahmen „einer übersteigerten Bestrafungsaktion“ der kleinen Greta die Luft abgedrückt habe.
In den Kitas war die junge Frau als nicht geeignet für den Beruf angesehen worden. In Viersen war ihre Probezeit nicht verlängert worden. Der Atemstillstand von Greta ereignete sich am letzten Arbeitstag der 25-Jährigen dort.