Gericht: Kein Corona-Impfanspruch gegenüber dem Land
„Ein etwaiger Anspruch ist gegenüber der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu verfolgen“, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ihr obliege insbesondere die Entscheidung über die Impfberechtigung im Einzelfall. Sie müsste klären, ob Personen über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission hinaus einen Anspruch auf vorrangige Impfung hätten und ob im Hinblick auf bislang nicht berücksichtigte Vorerkrankungen eine Einzelfallentscheidung über die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung hinaus zu ermöglichen sei.
Das Ehepaar aus Essen hatte beantragt, das Gesundheitsministerium möge das zuständige Gesundheitsamt anweisen, sie unverzüglich zu impfen. Im Fall des 85-Jährigen hatte sich der Antrag auf Impfung unmittelbar gegen das Gesundheitsministerium gerichtet, hieß es.