Bußgeld für Handy zwischen Ohr und Schulter im Auto möglich
In verhandelten Fall war auf einem bei einer Geschwindigkeitsmessung aufgenommenen Foto zu sehen, dass die Fahrerin ein Mobilfunktelefon zwischen der Schulter und dem Kopf eingeklemmt hielt. Sie hatte im Gerichtsverfahren zugegeben, dass sie telefoniert hatte. Aber sie habe das Handy nicht festgehalten, und nur das sei ja verboten, argumentierte sie. Gleichwohl war sie vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden, wogegen sie sich in zweiter Instanz zur Wehr setzte.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung jedoch. Das „Halten“ eines Gegenstandes setze nicht notwendig die Benutzung der Hände voraus, so die Richter. In dem Einklemmen des Handys liege ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial, weil das Risiko bestehe, dass das Mobiltelefon herunterfalle. Schon um dem entgegenzuwirken, könne der Fahrer sich nicht voll auf den Verkehr konzentrieren. Das sei auch der Unterschied zu einer Freisprechanlage.