Osterfeuer 2025 in Lünen Alle Orte und Termine auf einen Blick

Eine Frau steht mit einem Kind vor einem Osterfeuer in Lünen.
In Lünen gibt es 2025 insgesamt 37 Osterfeuer (Archivbild). © Jan Bürger
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37 Osterfeuer wurden in Lünen für dieses Jahr angemeldet. Dazu zählen neben privaten Osterfeuern auch solche, an denen die Öffentlichkeit teilnehmen kann. Die Stadt hat eine Auswahl der Feuer veröffentlicht, die in den Stadtteilen von Vereinen, Siedlergemeinschaften oder Kirchengemeinden ausgerichtet werden. Wir bieten eine Übersicht.

Osterfeuer in Alstedde

  • BW Alstedde: Ostersonntag (20. April) ab 17.30 Uhr auf dem Gelände des Sportplatzes (Am Heikenberg 20). Es gibt ein Osterleuchten mit Feuerschalen und Schwedenfeuer.

Osterfeuer in Beckinghausen

  • Interessengemeinschaft der Beckinghausener Vereine: Karsamstag (19. April) ab 18 Uhr auf dem alten Sportplatz (Kreuzstraße 115)

Osterfeuer in Brambauer

  • Kleingartenverein Brambauer: Karsamstag (19. April) ab 18 Uhr „Am Subeck“ (Friedhofstraße 96)
  • Freundeskreis Volkspark Brambauer: Ostersonntag (20. April) ab 17 Uhr am Hundeplatz (Brechtener Straße 58)

Osterfeuer in Gahmen

  • SG Gahmen und Integrationsrat der Stadt Lünen: Ostersonntag (20. April) ab 18 Uhr auf dem Parkplatz am Sportplatz (Gahmener Straße 213)

Osterfeuer in der Stadtmitte

  • Flugsportgruppe Lünen: Karsamstag (19. April) ab 19 Uhr am Segelflugplatz (Moltkestraße 78a)
  • Katholische Kirchengemeinde Herz-Jesu: Ostersonntag (20. April) ab 17.30 Uhr an der Kirche St. Joseph (In der Geist 1)

Osterfeuer in Niederaden

  • TuS Niederaden: Karsamstag (19. April) ab 18 Uhr am Sportplatz (Kreisstraße 10)
  • Kolpingsfamilie Horstmar/Niederaden: Ostermontag (21. April) ab 18 Uhr im Erlensundern 1

Osterfeuer in Lünen-Süd

  • Schützenverein 1925 Lünen-Süd: Karsamstag (19. April) ab 17 Uhr am Schützenplatz (Sedanstraße 4)

Osterfeuer in Wethmar

  • BMW Motorrad Club Lünen e.V.: Karsamstag (19. April) ab 17 Uhr auf dem Feld an der Dorfstraße 149
Kinder rösten Stockbrot.
Stockbrot darf bei Osterfeuern nicht fehlen (Archivbild).© Jan Bürger

Regeln bei einem Osterfeuer

Während des Abbrennens eines Osterfeuers müssen folgende Regelungen beachtet werden: Es muss ein Mindestabstand von 25 Metern zu Gebäuden, Straßen, Versorgungsleitungen und einzelnen Bäumen sowie 100 Meter zu Waldflächen und Naturschutzgebieten eingehalten werden. Das Volumen des Brennmaterials richtet sich nach dem Abstand zu Wohngebäuden und darf maximal 100 Kubikmeter betragen. Nur trockene pflanzliche Rückstände dürfen als Brennmaterial genutzt werden.

Das Feuer muss ständig von zwei Personen, mindestens eine davon über 18 Jahre, beaufsichtigt werden und ausreichend Löschmittel sollen bereitstehen. Zum Schutz von Kleintieren sollte das Brennmaterial frühestens 14 Tage vorher gesammelt und am Veranstaltungstag umgeschichtet werden.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 9. April 2025.

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