Millionenschaden durch Schwarzarbeit: Verurteilter Lüner ruft BGH an
Nach der Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat ein Bauarbeiter aus Lünen den Bundesgerichtshof angerufen. Der 50-Jährige will nicht in Haft, beharrt auf einen Freispruch.
Die vor wenigen Wochen verkündeten Urteile im so genannten „Schwarzlohn-Prozess“ sind nicht das letzte Wort. Sowohl der Lüner Bauarbeiter als auch sein mitbestrafter Ex-Chef haben fristgerecht Revision gegen ihre Verurteilungen eingelegt. Damit gehen die Akten zur Prüfung zum höchsten deutschen Strafgericht nach Karlsruhe.
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