Coronavirus in Lünen Krankenhaus Lünen: Impfpflicht ändert nichts an Anzahl der Geimpften

Für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbereichen gilt seit März eine Impfpflicht.
Für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbereichen gilt seit März eine Impfpflicht. © picture alliance/dpa
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Kreis Unna hat bisher keine Sanktionen ausgesprochen

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