Startseite Lünen Krankenhaus Lünen: Impfpflicht ändert nichts an Anzahl der Geimpften | Lünen Coronavirus in Lünen Krankenhaus Lünen: Impfpflicht ändert nichts an Anzahl der Geimpften Maximilian Konrad Redakteur 29.07.2022 14:00 Uhr Für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbereichen gilt seit März eine Impfpflicht. © picture alliance/dpa Seit März müssen Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich gegen das Coronavirus geimpft sein. Das gilt auch im Krankenhaus Lünen. Durch die Impfpflicht änderte sich jedoch nichts. 1 Min Lesezeit Kreis Unna hat bisher keine Sanktionen ausgesprochen