Johnson & Johnson: Neue Booster-Regel betrifft Gastronomie in Lünen
Neue Regelungen in Sachen Booster und 2G-plus gibt es für Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Das hat Auswirkungen bei Besuchen in der Gastronomie - auch in Lünen.
Seit Sonntag (16.1.) gilt in Nordrhein-Westfalen, dass Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, noch zwei weitere Impfungen benötigen, um als geboostert zu gelten. Lediglich zwischen 14 und 90 Tagen nach der 2. Impfung gelten sie ebenfalls als geboostert.
„Wir haben alles gemacht“
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