Keine differenzierten Hebesätze in Lünen Beschwerde gegen Stadt wegen Grundsteuer

Lünen aus der Vogelperspektive
In Lünen soll es keine differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer geben – das gefällt dem Verband Wohneigentum Lünen-Selm gar nicht. © Hans Blossey
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Dass es in Lünen keine differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer geben soll, die eine Gleichberechtigung von Wohn- und Gewerbeeigentümern bedeuten würde, sorgt für einigen Unmut – ganz besonders bei dem Verband Wohneigentum Lünen-Selm, der jetzt sogar offiziell eine Beschwerde bei der Stadt einreicht.

Wie der Verband erklärt, würde der Verzicht auf differenzierte Hebesätze bedeuten, dass die Grundsteuer für Wohnungseigentümer in Lünen um etwa 40 Prozent steigen würde (landesweit sind es etwa 10 bis 20 Prozent). „Gerade Eigentümer und Mieter von alten Immobilien trifft die Grundsteuerreform doppelt und dreifach“, heißt es in dem Beschwerdeschreiben des Verbandes. In der Vergangenheit hätten sie von den veralteten Einheitswerten profitiert, doch jetzt müssten sie zusätzlich noch eine Grundsteuer-Entlastung für das Gewerbe bezahlen.

Konträre Aussagen des Landes

Im September hatte Kämmerer André Jethon verkündet, dass es in Lünen keine differenzierten Hebesätze geben wird. Jethon erklärte damals, dass es rechtliche Unsicherheiten bei einer solchen Anpassung der Hebesätze gebe. Die „nur grobe Differenzierungsmöglichkeit nach Wohn- und Geschäftsgrundstücken“ sei ungeeignet. Außerdem sei die Finanzsoftware der Stadt nicht dazu in der Lage, die Hebesätze so umzusetzen.

André Jethon, der Kämmerer von Lünen
Kämmerer André Jethon verkündete im September, dass es in Lünen keine differenzierten Hebesätze geben wird (Archivbild).© Rene Golz

Dagegen hält der Verband Wohneigentum Lünen-Selm, dass „seitens der Finanzverwaltung NRW vollkommen andere Aussagen gemacht“ würden. Tatsächlich heißt es auf der Website der Finanzverwaltung, dass das Ministerium der Finanzen „die Kommunen im Land bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuer und der möglichen Nutzung von differenzierten Hebesätzen“ unterstütze.

Dafür würden auch Gutachten durch Professoren für Öffentliches Recht und Steuerrecht zur Verfügung gestellt werden, um nicht nur Sicherheit zu bieten, sondern auch weitere Fragen zu klären.

Noch mehr Klagen drohen

Dass differenzierte Hebesätze die Erhöhung der Grundsteuer nicht verhindern, ist auch dem Verband Wohneigentum Lünen-Selm klar. Doch: „Zumindest wird der kollektive Anstieg abgefedert“, heißt es in dem Schreiben an die Stadt. Weil Gewerbe und Privateigentümer bei nicht-differenzierten Hebesätzen zu so unterschiedlichen Ergebnissen kämen, könnten noch viele Klagen auf die Stadt zukommen, warnt der Verband.

Ob sich die Stadt etwas von der Kritik seitens des Verbandes annimmt, wird sich am Donnerstag (5. Dezember) herausstellen. Die Beschwerde soll im Haupt- und Finanzausschuss, der um 17 Uhr beginnt, thematisiert werden.

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