Friseure bleiben zu – Hundefriseure dürfen aber arbeiten
Laut eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Münster dürfen Friseure in NRW trotz des Lockdowns wieder öffnen – allerdings nur die für Hunde. Darüber entschied das Gericht am Montag (11.1.), nachdem eine Hundefriseurin aus Emsdetten im Dezember einen entsprechenden Antrag eingereicht hatte.
Laut Gericht bestehe kein Grund, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Hundefriseur zu verbieten. Laut Coronaschutzverordnung seien nur Dienstleistungen und Handwerksleistungen untersagt, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann. Hundefriseure jedoch können mit einem entsprechenden Konzept den Mindestabstand zum Kunden einhalten.
Konzept, um den Mindestabstand einzuhalten
Das Konzept sieht so aus: Die Kunden binden ihren Hund draußen an, sodass die Salonbetreibenden den Hund abholen können. Später können die Kunden den Hund so auch wieder abholen. So will es auch Cornelia Obervossbeck halten, der Conny‘s Hundestudio in Lünen gehört. „Wir besprechen dann nur kurz, was gemacht werden soll – alles mit Abstand.“
Für Obervossbeck ist das Urteil eine gute Nachricht, denn auch wenn sie wieder arbeiten darf, wird es für sie als Selbstständige eng. „Die Kosten laufen weiter und ich habe bei weitem nicht so viele Kunden wie sonst.“ Viele Besitzer seien zu krank, um ihre Hunde abzugeben, oder blieben zuhause, um sich vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. „Und es gibt Hunde, die ich alleine nicht schneiden kann, da müssen die Besitzer schon dabei sein.“