
Für Irritationen bei einigen Kunden der Stadtwerke Lünen sorgte Ende des vergangenen Jahres die Aufforderung des lokalen Energieversorgers, die Zählerstände schon zum 15. Dezember abzulesen und weiterzugeben. Wir haben bei den Stadtwerken nach dem Grund dafür gefragt und folgende Antwort erhalten: Der Abrechnungszeitraum in den Energie- und Trinkwasserrechnungen der Stadtwerke Lünen umfasse generell den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember und damit das vollständige Kalenderjahr, teilte uns das Unternehmen Freitag (13. Januar) schriftlich mit.
Mathematisches Verfahren
Wie es weiter hieß, würden Zählerstände, welche die Stadtwerke entweder im Rahmen der Ablesung durch einen Dienstleister oder durch eine Kunden-Selbstablesung vor oder nach dem 31. Dezember erhalten, mittels mathematischer Verfahren auf den 31. Dezember entweder hoch- oder zurückgerechnet:
„Insbesondere in der Sparte Erdgas gibt es strenge Vorgaben durch den Gesetzgeber, die regelmäßig durch die Eichämter kontrolliert werden. Kunden brauchen deshalb keine Sorge haben, dass der Abrechnungszeitraum weniger als ein vollständiges Kalenderjahr umfasst.“
Gesetzliche Vorgaben
Aufgrund der vielfältigen Vorgaben, die der Gesetzgeber den Stadtwerken im vergangenen Jahr auferlegt habe, unter anderem zur Dezemberhilfe, sei es notwendig gewesen, die Frist für die Abgabe der Zählerstände auf den 15. Dezember vorzuziehen, teilten die Stadtwerke Freitag weiter mit:
„Nur so können wir gewährleisten, dass trotz der Besonderheiten in diesem Abrechnungsjahr, die im Übrigen alle Energieversorger bei der Umsetzung vor enorme Herausforderungen stellen, die Rechnungen wie gewohnt in der ersten Januarhälfte unseren Kunden zustellen können.“
Nachablesung läuft
Abschließend weisen die Stadtwerke darauf hin, dass Kunden, die bisher keinen Zählerstand gemeldet haben, im Rahmen der Nachablesung eine weitere Karte mit Bitte um Mitteilung der Zählerstände erhalten. Der Versand dieser Karten erfolgt schon seit dem 9. Januar 2023: „Darüber hinaus sind in den Stadtteilen Alstedde, Altlünen, Nordlünen und Wethmar noch Ableser in unserem Auftrag im Einsatz sein, um fehlende Stände einzuholen.“