Fußballverband erklärt das 30-Personen-Regelwerk für den Sportplatz
Die Wechselbestimmungen bei Freundschafts- und Testspielen bleiben beherrschendes Thema in der Vorbereitungszeit auf die kommende Saison. Keine Frage: Vor allem für die Vereine, die durch die unterschiedlichen Interpretationen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verunsichert werden, war die Situation ausgesprochen unbefriedigend.
Die Abteilung Sport in der Staatskanzlei hat sich aktuell noch einmal mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgesprochen. Die 30-Personengrenze der Coronaschutzverordnung wird laut Staatssekretärin Milz folgendermaßen ausgelegt: „Die 30 Personen beziehen aktive Spieler und eingewechselte Ersatzspieler ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die – wie beim normalen Sport – die 1,5 Meter Abstand einhalten, also alle Trainer und Ersatzspieler und Schiedsrichter – selbst wenn beim Schiedsrichter ein minimales Kontaktrisiko besteht. Das besteht bei normalen Sportgruppen zum Beispiel beim Joggen auch. Die nicht in die 30er-Gruppe zu zählenden Personen müssen den Abstand von 1,5 Metern einhalten.“
Erhöhtes Wechselkontingent derzeit nicht zugelassen
Kurzum heißt dies, dass aktuell ein erhöhtes Wechselkontingent bei Testspielen noch nicht möglich ist. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich das im August ändert.
Wie FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski erklärt, sei weiterhin die Abstimmung mit der jeweiligen Kommune und Gesundheitsbehörde vor Ort sowie ein Hygienekonzept und die Datenerfassung zur Rückverfolgung der beteiligten Personen und Zuschauer unerlässlich.