Mit negativem PCR-Test ist Fußball möglich – aber nicht überall
Genesen oder geimpft sollen die Sportler sein, die sich im Wettstreit messen. Ausnahmen gibt es bei Vorlage eines negativen PCR-Tests - aber nicht überall.
Seit vergangenem Mittwoch gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und schon am Donnerstag folgte die erste Änderung. Fest steht: Für alle Aktiven in den Sportarten gilt die 2G-Regel (genesen oder geimpft). Ausnahmen sind bei Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Aber längst nicht überall.
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