Vorsicht bei FFP2-Masken: Coupons kommen in anonymen Briefumschlägen
FFP2-Masken sollen einen deutlich höheren Schutz als Alltagsmasken bieten. Daher erhalten ältere sowie vorerkrankte Mitbürger Gutscheine für den verbilligten Mund-Nase-Schutz. Der Versand ist zwar angelaufen, dennoch ist Geduld gefragt.
Der Fröndenberger Reinhard Runtemund schätzte sich glücklich, dass er am Mittwoch einen Umschlag im Briefkasten vorfand, der die beiden begehrten Coupons enthielt.
Coupons in Umschlägen ohne Hinweis auf Krankenkasse
„Ganz schön pfiffig“, findet der frühere Apotheker, dass das Briefkuvert keinen Hinweis auf die Techniker Krankenkasse aufwies, bei der er versichert ist. Offenbar werde Diebstahl oder Unterschlagung vorgebeugt.
Tatsächlich kündigt auch die Barmer Ersatzkasse an, dass man in den kommenden Tagen sorgfältig sämtliche Briefe öffnen sollte. „Achten Sie auf Ihre Post: Die Scheine kommen in einem weißen Umschlag ohne Barmer-Logo“, schreibt die Ersatzkasse. Die Barmer hat nach eigenen Angaben am 13. Januar erst begonnen, die Coupons an die Berechtigten zu versenden.
Versicherte der Barmenia Versicherung wiederum berichten, dass sie Coupons bereits bis Mitte der Woche erhalten haben. In der Hubertus-Apotheke in Langschede waren bis Donnerstag schon zahlreiche Kunden mit ihren Coupons vorstellig geworden, berichtet Apothekerin Anne-Katrin Burmester.
Die AOK Nordwest, zu der auch die AOK Westfalen-Lippe gehört, startete ebenfalls am vergangenen Mittwoch ihren Versand der fälschungssicheren Gutscheine für FFP2-Schutzmasken.
Ü-60-Jährige erhalten Gutscheine zuletzt
Allein bei der AOK Nordwest gehören von den rund 2,9 Millionen Versicherten rund 1,2 Millionen zum definierten Personenkreis, der nach den Vorgaben der Bundesregierung Anspruch auf die FFP2-Schutzmasken hat.
Das Prozedere des Coupon-Versands ist wie folgt geplant:
- Die Gutscheine werden in drei Tranchen an die gesetzlichen Krankenkassen geliefert: Zunächst erhalten Personen ab 75 Jahren die Gutscheine. In der zweiten Welle sind es Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen eine in der Verordnung genannte Erkrankung vorliegt. In der dritten Welle sind es Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
- All diese Personen erhalten zwei Gutscheine für jeweils sechs Schutzmasken, die dann einzeln bis zum 28. Februar beziehungsweise zwischen dem 16. Februar und dem 15. April in Apotheken eingelöst werden können. Die Eigenbeteiligung pro Gutschein beträgt zwei Euro.