Mit Pillen-Glühwein-Cocktail am Steuer Kamenerin (73) setzt Auto auf Findling fest

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Bei einem Strafprozess wird festgestellt: Glühwein in Kombination mit Medikamenten hat die Fahrtüchtigkeit einer 73-Jährigen beeinträchtigt.
Bei einem Strafprozess wird festgestellt: Glühwein in Kombination mit Medikamenten hat die Fahrtüchtigkeit einer 73-Jährigen beeinträchtigt (Symbolbild). © picture alliance/dpa
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Dass Alkohol und Tabletten keine gute Mischung sind, ist wohl bekannt. Wie sich dieser Cocktail im Körper tatsächlich auswirken kann, bekam eine Frau aus Kamen zu spüren.

Am 13. Dezember besuchte die 73-Jährige einen Weihnachtsmarkt. Sie trinkt Glühwein. Danach ist sie noch eine Weile unterwegs, weshalb sie offenbar glaubt, der Alkohol sei inzwischen abgebaut und sie sei fahrtüchtig. Also steigt sie in ihr Auto und fährt los.

An der Ecke Koppelstraße/Bollwerk in Kamen kommt sie von der Straße ab und gerät auf einen Grünstreifen. Dort setzt sie ihr Auto auf einem Findling fest. Der Frau passiert nichts, aber das Auto ist stark beschädigt. Die Reparatur kostet um die 5000 Euro.

Den Schaden muss die pensionierte Lehrerin selber zahlen, da die Versicherung aufgrund der Umstände nicht dafür aufkommt. Doch es bleibt nicht bei den Reparaturkosten.

Als Konsequenz des Vorfalls musste sich die 73-Jährige am Dienstag wegen Trunkenheit im Straßenverkehr im Amtsgericht Kamen verantworten. Aufgrund ihrer Nervosität übernahm ihr Verteidiger das Reden.

Er gab an, seine Mandantin habe am Morgen des Unfalltages eine Tablette genommen. Da sie dieses Medikament nicht regelmäßig einnehme, seien ihr Wechselwirkungen mit Alkohol nicht bekannt gewesen. Sie lese auch so nie die Beipackzettel, da diese ihr Angst machten.

Vier Monate Führerscheinsperre zusätzlich

Eine Blutuntersuchung direkt nach dem Unfall bestätigte das Vorhandensein von Alkohol und Medikament im Körper der Frau. Dabei bewirkte das Medikament einen verlangsamten Abbau des Alkohols. Aus diesem Grund hatte die Kamenerin auch Stunden nach dem Glühwein-Konsum noch 0,91 Promille. Genug, um ihr Fahrverhalten zu beeinflussen.

Das Gericht ging von einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr aus. Der Richter verurteilte die Angeklagte zu 30 Tagessätzen zu je 70 Euro und damit zu 2100 Euro Geldstrafe. Wichtiger war der 73-Jährigen allerdings die Frage der Führerscheinsperre.

Am Unfalltag war ihr der Führerschein abgenommen worden. Damit muss sie nun seit etwa vier Monaten ohne auskommen. In der Verhandlung verhängte der Vorsitzende vier weitere Monate Sperre. Dabei berücksichtigte er positiv, dass sich die Kamenerin nach dem Vorfall freiwillig in verkehrspsychologische Beratung begeben hatte.

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