
In ein tausendfach verschicktes Infoschreiben der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) zur Strompreisbremse hat sich ein Fehler eingeschlichen. Dieser könnte bei Kunden zu Irritationen führen, wenn sie ausrechnen wollen, wie stark die Preisbremse ihre Energiekosten nach unten drückt.
Die GSW machten die Panne am Freitag öffentlich. „Leider ist es aufgrund eines technischen Fehlers in der zuständigen Druckerei zu einem Darstellungsfehler im Kundenschreiben gekommen. Die GSW entschuldigen sich dafür, falls es deshalb zu Irritationen bei den Kunden kommen sollte. Die Verantwortlichen stellen klar, dass dieser Darstellungsfehler aber keinerlei Auswirkungen auf die Abrechnung oder das Prozedere rund um die Energiepreisbremsen hat.“
Was genau ist falsch? „Die individuellen Entlastungsbeträge und die neuen Abschläge sowie der jeweilige prognostizierte Jahresverbrauch sind richtig. Leider steht in der Berechnung zum Entlastungsbetrag immer der Betrag 2441. Hier gehört eigentlich der errechnete, gedeckelte Betrag aus der Preisbremse hin“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung, laut einer Pressemitteilung.
Die staatliche Strompreisbremse bedeutet, dass Verbraucher für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bezahlen müssen. Wer beispielsweise 4219 kWh verbraucht, zahlt jeweils 40 Cent für 80 Prozent davon (3375 kWh); für den restlichen Verbrauch wird der reguläre Preis fällig, beispielsweise 50,6 Cent. Die Strompreisbremse drückt die Kosten also in diesem Fall um 358,91 Euro.
Die GSW rechnen über 65.000 Zähler in Kamen, Bergkamen und Bönen ab.
