
Ein 19-jähriger Angeklagter sah im Amtsgericht Kamen sofort ein, dass er am 16. Juni einen großen Fehler gemacht hatte.
Gegen 1.45 Uhr war er in der besagten Nacht Polizeibeamten auf der Dortmunder Allee in Südkamen aufgefallen. Und zwar dadurch, dass er mit seinem Fahrrad Schlangenlinien fuhr, stürzte, sofort wieder aufstand und auffällig weiter radelte. Die Beamten zogen den Mann umgehend aus dem Verkehr. Um 2.52 Uhr wies er einen Promillewert von 1,71 auf.
Im Gericht erklärte der Kamener, nur selten Alkohol zu trinken. Am Tattag habe er allerdings getrunken: „Ich wollte mit dem Fahrrad nach Hause. An dem Abend habe ich mich überschätzt. Es war ein Fehler. Es kommt nie wieder vor.”
Daran sollte sich der 19-Jährige auch tunlichst halten, mahnte der Richter. Schließlich sei ein Radfahrer bei einem Unfall immer der Schwächere gegenüber Autos. Und das Fahrverhalten des Kameners hätte sehr schnell zu einem Unfall führen können.
Vorstrafen brachte der Angeklagte nicht mit. Er macht gerade Abitur, wohnt bei seinen Eltern und erhält 45 Euro Taschengeld. Das Gericht entschied, das Verfahren vorläufig gegen Zahlung von 200 Euro an die Kreisverkehrswacht in Unna einzustellen. Vier Monate hat der 19-Jährige nun Zeit, die Auflage zu erfüllen.