Polizeieinsatz bei McDonald’s Kamen 31-Jähriger beleidigt und bedroht Polizisten

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Ein 31-Jähriger hat einen Polizeieinsatz bei McDonalds im Kamen Karree ausgelöst. (Symbolbild) © picture-alliance/ dpa
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Weil er bei McDonald’s im Kamen-Karree nicht sofort bedient wird, droht ein 31-jähriger Unnaer im Kamen-Karree am 23. September vergangenen Jahres um kurz nach 1 Uhr damit, ihm das Headset runter zu reißen. Der Mitarbeiter verweist den Kunden, der mit Freunden unterwegs ist, des Lokals. Der Mann geht aber nicht raus. Der Angestellte ruft daraufhin die Polizei.

Als die Beamten den 31-Jährigen nach draußen bringen und seinen Ausweis sehen wollen, rastet der Vater dreier kleiner Kinder aus. Laut und aggressiv beleidigt er die Einsatzkräfte auf außerordentlich ordinäre Art und Weise. Er habe sich ihre Gesichter gemerkt, was gefährlich für die Polizisten selbst und deren Familien würde. Sie könnten sich schon einmal von ihren Gesichtern verabschieden. Gegen seine Fixierung mit Handfesseln am Boden vor dem Lokal setzt sich der 31-Jährige durch Anspannen seines Körpers zur Wehr.

Auch auf der Wache beschimpft der Mann die Beamten

Schließlich gelingt es den Beamten, den Mann in den Streifenwagen und zur Wache nach Kamen zu bringen. Dort beruhigt sich der 31-Jährige noch immer nicht. Er brüllt weiter herum, beschimpft und bedroht die Polizisten am laufenden Band.

Entsprechend umfangreich war die Anklageschrift, die der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Amtsgericht Kamen im Strafprozess gegen den Mann verlesen musste: Bedrohung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. „Dass er sich daneben benommen hat, stimmt. Er war laut und aggressiv. Es tut ihm sehr leid“, eröffnete der Verteidiger des Unnaers dessen Einlassung. „Mein Verhalten – so bin ich normalerweise gar nicht“, erklärte der Angeklagte. Er habe an dem Abend Alkohol getrunken. Aus der Prozessakte ergeben sich etwa 1,6 Promille.

Der Mann wurde krankgeschrieben

Im Streifenwagen habe ihm ein Polizist einen Daumen ins Auge gedrückt, so der 31-Jährige weiter. Deshalb sei er auf der Wache weiter aggressiv gewesen. Sein Verteidiger führte an dieser Stelle der Verhandlung ein, dass sein Mandant sogar krank geschrieben worden sei. Aufgrund seines strafbaren Verhaltens hätte sein Chef eine Lohnfortzahlung während der Krankschreibung verweigert. Das sollte bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden.

1200 Euro Geldstrafe lautete am Ende das Urteil. Aus Sicht des Richters, seien die Äußerungen, der Angeklagte habe sich die Gesichter der Polizisten gemerkt und würde sie finden, am schlimmsten.

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