Neue Grundsteuer: Finanzamt schreibt Eigentümer in Kamen und Bergkamen an
Jetzt sind Immobilien-Eigentümer am Zug: Das Finanzamt Hamm verlangt Auskunft für die Neuberechnung der Grundsteuer und verschickt dazu in den nächsten Tagen in seinem Bezirk ein individuelles Informationsschreiben an Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern. Dazu zählen auch Haushalte in Kamen und Bergkamen. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, sagt Dirk Oehler, Leiter des Finanzamts Hamm, laut einer am Freitag verschickten Mitteilung.
Grundsteuerreform wird umgesetzt
Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die in NRW nach dem sogenannten Bundesmodell umgesetzt wird. Das Schreiben enthalte Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, wird Oehler zitiert. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“
Informationen über die Vorgehensweise finden Immobilieneigentümer auch im Grundsteuerportal grundsteuer.nrw.de der Finanzämter in NRW. Dort kann ein sogenannter Sachdatenauszug des Grundstücks abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden.
Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dazu ist laut Finanzamt Hamm das Portal www.elster.de zu nutzen, wo man sich auch noch registrieren kann. Wer keinen Internetzugang besitzt, könne Papiervordrucke beim Finanzamt anfordern. Möglich ist die Abgabe der Feststellungserklärung auch „über den Zugang von nahen Angehörigen“ oder „über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten“. Auf Basis der Feststellungserklärung wird später die neue Grundsteuer bestimmt.