
Der 28. September vergangenen Jahres beginnt für den 60-jährigen Busfahrer wie gewohnt. Auf seiner Strecke von Bergkamen nach Unna hält er am Markt in Kamen. Er legt eine Pause ein, um zu rauchen.
Ein Fahrgast betritt ohne Maske den Bus. Der Fahrer macht ihn auf die Tragepflicht aufmerksam. Der 47-Jährige fragt – noch höflich – nach einer Maske. Der Fahrer hat keine für ihn. Daraufhin eskaliert die Situation. Der Fahrgast bespuckt den Busfahrer mehrfach und Beleidigungen wie „Wichser” und „Hurensohn” fallen.
Der Fall landete im Amtsgericht Kamen, wo sich der 47-Jährige wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten musste. „Ich war sehr, sehr betrunken. Ich hab eine Flasche Wodka und Bier getrunken“, gab der Angeklagte an. Eine Erinnerung an den Tag habe er daher nicht. Als Begründung dafür, dass er keine Maske getragen habe, gab der Dortmunder an, Asthmatiker zu sein: „Ich kriege keine Luft unter der Maske.“
Der Busfahrer erklärte im Zeugenstand, dass der Angeklagte zunächst sehr höflich gewesen sei. Plötzlich habe er ihn bespuckt und an der Kleidung getroffen. Zum ersten Mal seit Anzeigenerstattung gab der 60-Jährige zu, dem Fahrgast nach der ersten Spuckaktion einen Tritt in den Hintern gegeben zu haben: „Ich lass mich ja nicht anspucken. Es war ein Reflex.“ Dass es nicht der beste Weg war, zu reagieren, sah der Busfahrer ein.
Nach dem Tritt seien jedenfalls noch zwei Spuckangriffe gefolgt, beide gegen die Kleidung des Fahrers. Zudem habe er ihn „Hurensohn” und „Wichser” genannt. Im Nachhinein habe sich der Angeklagte aber schriftlich entschuldigt. Im Gericht entschuldigte sich der Dortmunder noch einmal mündlich beim 60-Jährigen.
Am Ende lautete das Urteil 400 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung für den Mann, der von Bürgergeld lebt. Da die Spucke den Busfahrer nur an der Kleidung getroffen hatte, sah der Richter die Körperverletzung nicht als erfüllt an. Trotzdem: „Jemanden anzuspucken ist eklig. Und dann noch in der Coronazeit”, so der Richter.
Er ging nicht davon aus, dass der Angeklagte so viel getrunken hatte, um nicht mehr Herr seiner Sinne zu sein. Zeugen hatten von einer eher schwächeren Alkoholisierung gesprochen. Zugunsten des Dortmunders berücksichtigte der Richter das Verhalten des Busfahrers und das mehrfache Entschuldigen.
Für den 47-Jährigen ist es nicht die erste Strafe in seinem Leben. Mehr als sieben Mal war er in der Vergangenheit wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden.