
Massive Vorwürfe: Ein Streit sollte Grund genug für eine 35-Jährige gewesen sein, ihren früheren Partner in Kamen heftig zu attackieren. Im Prozess vor dem Amtsgericht stand es nun allerdings Aussage gegen Aussage.
Das Einzige, was das einstige Paar aus Kamen noch verband, waren die gemeinsamen Kinder. Die waren gleichzeitig aber auch immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen. Und dabei ging es nicht nur um das Thema Sorgerecht.
Am Morgen des 5. April 2022 gab es einen Disput, als es um die Gesundheit der Kleinen ging. Während die spätere Angeklagte einen Husten bei einem Kind als Überbleibsel einer Erkältung und einen roten Fleck im Gesicht des anderen Kindes als harmlos erachtete, sorgte sich ihr Ex-Freund, hakte immer wieder nach und kam schließlich auf die Idee, mit dem Nachwuchs zum Arzt zu gehen
Der Mann erstattet Strafanzeige
Das soll sie so in Rage versetzt haben, dass sie ihm drei Fausthiebe auf jede Wange verpasst, ihn gekniffen und an seinem Gesicht gezerrt haben soll. Jedenfalls erstattete der 37-Jährige Strafanzeige wegen Körperverletzung.
„Ich habe nicht geschlagen“, betonte die Frau jetzt in ihrer Verhandlung. Sie hätten über die Gesundheit der Kinder diskutiert, es habe ein Hin und Her gegeben. Er habe sie dann auf sein Diktiergerät hingewiesen, habe gedroht, Jugendamt und Polizei zu informieren. „Du wirst schon sehen, was Du davon hast“, habe er gesagt. Ja, es habe ein Gerangel um das Gerät gegeben und dabei habe sie ihn auch sicherlich berührt. Aber mehr nicht. Und: „Es gab drei Anzeigen – das ist jetzt das dritte Verfahren.“
Er bestätigte seine Vorwürfe im Zeugenstand. Sie habe ihn sehr wohl angegriffen. „Da war schon Kraft hinter“, erklärte der 37-Jährige und berichtete von Schmerzen, auch wenn äußerlich keine Verletzungen zu sehen gewesen seien. Es sei auch nicht der erste gewalttätige Übergriff seiner ehemaligen Partnerin gewesen. Von einem Diktiergerät könne keine Rede sein, versicherte er und mutmaßte bei ihr eine nicht diagnostizierte Persönlichkeitsstörung. „Das hat mich schon ganz schön traumatisiert“, betonte er und fügte hinzu, dass er sich entsprechende Hilfe gesucht habe.
„Ich weiß es nicht“, sagt der Richter
„Was ist gewesen am 5. April? Ich weiß es nicht“, kommentierte der Richter schließlich. Es sei möglich, dass es so gewesen sei, wie es der Zeuge geschildert habe. Genauso gut sei es möglich, dass es so gewesen sei, wie es die Angeklagte berichtet habe. „Es ist beides möglich“, erklärte er und fügte hinzu: „Wenn man Zweifel hat, hat man freizusprechen.“ Diesem Freispruch folgte allerdings der gute Rat an beide, im Sinne der gemeinsamen Kinder eine dauerhafte friedliche Einigung zu finden.